DIENSTANWEISUNG · VORGANG AGK–YYYY · ABLAGE: ÖFFENTLICH
Dienstanweisung 0815
Prüfung von Meinungen ohne Sachkenntnis. Gültig bis zur nächsten Kommentarsektion.
§1 Zweck der Dienstanweisung
Diese Dienstanweisung regelt die formlose Bewertung von Meinungen, die auf Gefühl, Hörensagen oder „hab ich irgendwo gelesen“ beruhen.
Sachkenntnis ist für die Anwendung ausdrücklich nicht erforderlich.
§2 Zulässige Entscheidungsgrundlagen
- Kommentare unter Zeitungsartikeln
- Social-Media-Beiträge ohne Quellenangabe
- Erinnerungen an Überschriften
- Gefühlte Mehrheiten
- „Man wird ja wohl noch sagen dürfen“
§3 Ablauf der Meinungsprüfung
- Meinung erfassen
- Kontext ignorieren
- Quelle optional vermuten
- Fazit vorab festlegen
- Rückfragen vermeiden
§4 Bewertungsskala
Die Bewertung erfolgt nach folgendem Schema:
- „Stimmt so“ – deckt sich mit eigener Meinung
- „Fragwürdig“ – widerspricht dem Bauchgefühl
- „Offensichtlich gesteuert“ – Quelle unbekannt
- „Darf man nicht sagen“ – aber wird gesagt
§5 Schlussbestimmungen
Diese Dienstanweisung tritt mit Veröffentlichung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit, sobald jemand Fakten verlangt.
Einordnung: Satire / Kunst.
Keine Aussagen über reale Personen.